Serviceportal der SBB

Beantragung einer Erzeugernummer (Brandenburg/Berlin)
Zur Beantragung einer neuen Erzeugernummer klicken Sie bitte unten rechts auf den Button weiter.
Bitte informieren Sie sich vorab unter www.sbb-mbh.de/de/aufgaben-der-sbb/identnummern/erzeugernummer/.

Zuständigkeit
In Brandenburg und Berlin ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH die zuständige Behörde für die Beantragung von Erzeugernummern.

Die Beantragung einer Erzeugernummer können Sie ganz schnell und unkompliziert an diesem Serviceportal der SBB vornehmen. Auf den einzelnen Seiten finden Sie zu bestimmten Eingabefeldern auch einen [Hilfe]-Link. Klicken Sie darauf und es erscheint der zugehörige Hilfetext.

Ihren Bescheid zu der neuen Abfallerzeugernummer erhalten Sie dann als pdf-Datei per Mail-Anhang. Ein gesonderter Bescheid per Post wird nicht versendet.

Halten Sie bitte folgende Informationen bereit

Kosten
Die Erteilung einer Erzeugernummer ist in den Ländern Brandenburg und Berlin gebührenpflichtig. Grundlage sind die Sonderabfallgebührenordnungen der Länder Brandenburg und Berlin.

Um die Bearbeitung so schnell und effizient wie möglich zu gestalten, bieten wir bei Beantragung über das Portal nur das SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsweise an. In diesem Fall beträgt ab 01.02.2019 die Gebühr für die Erteilung einer Erzeugernummer 35,00 € zuzügl. USt. Bei der Beantragung auf anderem Weg, wie z.B. per Email, Fax oder per Post, entsteht zusätzlicher Aufwand bei der Bearbeitung. Durch den zusätzlichen Aufwand erhöht sich die Gebühr auf 70,00 € zuzügl. USt.

Wichtig für ausländische Unternehmen: Das SEPA-Lastschriftverfahren wird von Banken in anderen Staaten bisher nur selten angeboten. Deshalb können wir dieses SEPA-Lastschriftverfahren derzeit nur für deutsche Konten anbieten (IBAN beginnt mit DE…).

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